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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.uv-bund-bahn.de  veröffentlichte Webseite der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Im Ergebnis der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Unfallversicherung Bund und Bahn in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Dieser Text zur Erklärung der Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Informationen zu dieser Internetseite, sowie der Inhalt dieser Erklärung zur Barrierefreiheit, stehen noch nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung.

Begründung

Die Unfallversicherung Bund und Bahn arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt.

Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns gern eine E-Mail an redaktionuv-bund-bahn.de senden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Unfallversicherung Bund und Bahn
26380 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
Fax: 04421 407-4070

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: infoschlichtungsstelle-bgg.de