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Unsere Beschäftigten sind unser wichtigstes Kapital. Sie leisten mit ihrer Arbeit den elementaren Beitrag zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags und somit zum Wohl der uns anvertrauten Menschen und der Gesellschaft. In unseren verschiedenen Geschäftsbereichen nehmen wir unterschiedlichste Aufgaben wahr.
Werden Sie mit Ihrer Erfahrung Teil unseres Teams!
Gefahren erkennen, bevor etwas passiert.
Was können wir tun, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern? Für den Geschäftsbereich „Arbeitsschutz und Prävention“ gilt der gesetzliche Auftrag, genau diese Fragen zu beantworten. Unsere Auffassung von Prävention geht aber noch darüber hinaus: Uns ist es ein wichtiges Anliegen, menschliches Leid abzuwenden und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in den Mitgliedsunternehmen anzustoßen. Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten wir an zwölf Standorten für die Sicherheit in Bund und Bahn. Unsere Hauptaufgaben dabei sind die Beratung, Überwachung und Besichtigung unserer Mitgliedsunternehmen. Bei Unfällen gehen wir der Ursache auf den Grund, auch um diese künftig zu verhindern. Wir qualifizieren die Unternehmen im Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz. Außerdem forschen und entwickeln wir auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheit, arbeiten interdisziplinär und sind immer auf der Suche nach neuen Ideen und Ansätzen, um die Arbeit gesünder und sicherer zu machen.
Wir sind für unsere Versicherten da und sorgen dafür, dass sie gut aufgehoben sind.
Dem Leistungsgrundsatz „Reha vor Rente“ der gesetzlichen Unfallversicherung folgend, ist es unser vorrangiges Ziel, nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln die medizinische und – wenn erforderlich – auch die berufliche und soziale Teilhabe zu erreichen.
Hierbei stellen wir den betroffenen Menschen und die Gewährleistung seiner Selbstbestimmung in den Vordergrund. Unsere Reha-Managerinnen und -Manager kümmern sich individuell um schwerstverletzte Versicherte und stehen bei sozialen, beruflichen und medizinischen Fragen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Durch ihre Nähe zu den Versicherten geben sie die entscheidenden Impulse für die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung von Versicherten. Wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden und eine erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit verblieben ist, werden Entschädigungen geleistet.
Bringt mit bunter Vielfalt Farbe ins Leben.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie Beschäftigte. Die KSK leistet somit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von kunstschaffenden und publizistisch tätigen Menschen und berät Versicherte und Unternehmen in allen Fragen um das KSVG.
Die KSK selbst erbringt keine Sozialleistungen, sondern bezuschusst die Beiträge ihrer „Mitglieder“ zu einer Krankenversicherung freier Wahl sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Sie entscheidet, ob Personen im Sinne des KSVG als selbstständige Künstler oder Publizisten versichert sind (Versicherte) und ob Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, der Abgabepflicht unterliegen (Verwerter). Das Beitragsmodell sieht dabei vor, dass die Versicherten 50 Prozent, die Verwerter 30 Prozent und der Bund 20 Prozent der Mittel aufbringen. So wird das grundsätzliche Finanzierungsmodell der Sozialversicherung übernommen und es werden arbeitnehmerähnliche Verhältnisse für versicherte selbstständige Künstler und Publizisten geschaffen. Für Versicherte und Verwerter stellt die KSK die individuelle Beitrags- und Abgabehöhe fest, übernimmt den Beitrags- und Abgabeeinzug und leitet die Beträge an die Leistungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Stellenangebote mit Bewerbungsfrist
Titel | Entgelt- / Besoldungsgruppe | Standort | Bewerbungsfrist |
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Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Schwerfallsachbearbeitung | A10 BBesO / EG 9c TVöD | Frankfurt am Main | 22.12.2024 |
Titel | Entgelt- / Besoldungsgruppe (Stellen) bzw. Vergütung (Ausbildung / Studium) | Standort | Bewerbungsfrist |
Lernen Sie hier das Berufsbild einer Aufsichtperson kennen!
Stellenangebote ohne Bewerbungsfrist
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Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist möglich. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.